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M I T T E I L U N G V O N K B R L Ö C H L FEUERWEHR LANDKREIS ROTH Kreisbrandrat Dipl.-Ing. (FH) Werner Löchl, Max-Müller-Straße 29, 91171 Greding, Tel: 08463/9328 Fax: 08463 / 6036981, wernerloechl@web.de
M I T T E I L U N G 01-2010 Betreff: Monatliche Probealarmierung der Feuerwehren des Landkreises Roth hier: Änderung der „Feiertags-Regelung“; Ausfall von Alarmierungen Bezug: 1. Alarmierungsbekanntmachung des Bay Staatsministerium des Innern, 2. KBMSitzung vom 05.05.2010, 2. Schreiben KBR Löchl vom 06.05.2010, 3. E-Mail SGL 41, H. Loy, vom 06.05.2010 Aufgrund von andauernden Irritationen bei der Verschiebung des monatlichen Probealarmes, insbesondere bei Feiertagen am ersten Samstag im Monat wird mit Wirkung zum 08.05.2010 folgendes festgelegt: Die monatliche Probealarmierung der Feuerwehren des Landkreises Roth findet wie bisher grundsätzlich am ersten Samstag des Monats zwischen 11:00h und 11:30h statt. Können die einzelnen Alarmierungsabschnitte (Führungskräfte, KBI Bereich A, B, C, D) aufgrund von bestimmten Ursachen (Einsatz, technische Probleme etc.) nicht in ihren vorgesehenen Zeitfenstern begonnen werden, so entfallen die betroffenen Alarmierungsabschnitte ersatzlos. Gegebenenfalls entfällt bei erheblichen zeitlichen Verzögerungen die gesamte Probealarmierung. (Der Grund hierfür ist die zeitliche Programmierung von Alarmierungsweiterleitungen sowie die Irritation bei Einsatzkräften) Fällt der erste Samstag auf einen Feiertag, so entfällt die Probealarmierung für dieses Monat ersatzlos. Roth, 06.05.2010
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