Presseberichte

M I T T E I L U N G   V O N   K B R   L Ö C H L 

FEUERWEHR LANDKREIS ROTH
Kreisbrandrat
Dipl.-Ing. (FH) Werner Löchl, Max-Müller-Straße 29, 91171 Greding, Tel: 08463/9328 Fax: 08463 / 6036981, wernerloechl@web.de


M I T T E I L U N G
01-2010
Betreff: Monatliche Probealarmierung der Feuerwehren des Landkreises Roth
hier: Änderung der „Feiertags-Regelung“; Ausfall von Alarmierungen
Bezug: 1. Alarmierungsbekanntmachung des Bay Staatsministerium des Innern, 2. KBMSitzung
vom 05.05.2010, 2. Schreiben KBR Löchl vom 06.05.2010, 3. E-Mail
SGL 41, H. Loy, vom 06.05.2010
Aufgrund von andauernden Irritationen bei der Verschiebung des monatlichen
Probealarmes, insbesondere bei Feiertagen am ersten Samstag im Monat wird mit
Wirkung zum 08.05.2010 folgendes festgelegt:
Die monatliche Probealarmierung der Feuerwehren des Landkreises Roth findet wie
bisher grundsätzlich am ersten Samstag des Monats zwischen 11:00h und 11:30h
statt.
Können die einzelnen Alarmierungsabschnitte (Führungskräfte, KBI Bereich A, B, C, D)
aufgrund von bestimmten Ursachen (Einsatz, technische Probleme etc.) nicht in ihren
vorgesehenen Zeitfenstern begonnen werden
, so entfallen die betroffenen
Alarmierungsabschnitte ersatzlos
. Gegebenenfalls entfällt bei erheblichen
zeitlichen Verzögerungen die gesamte Probealarmierung
. (Der Grund hierfür ist die
zeitliche Programmierung von Alarmierungsweiterleitungen sowie die Irritation bei
Einsatzkräften)
Fällt der erste Samstag auf einen Feiertag, so entfällt die Probealarmierung für
dieses Monat ersatzlos.
Roth, 06.05.2010